Senioren-Residenz in Brühl – Nordrhein-Westfalen
Viele ältere Menschen entscheiden sich heute für eine Senioren-Residenz / Seniorendomizil anstelle klassischer Seniorenheime. In 50321 Brühl ist das Haus SENIOREN - RESIDENZ BRÜHL Nitsche GmbH, Schillerstr. 2 ansässig. Sofern vorhanden, finden Sie weiterführende Informationen wie Lageplan, Qualität der stationären Pflegeeinrichtung und Kontaktinformationen zur Senioren Residenz.
SENIOREN - RESIDENZ BRÜHL Nitsche GmbH Brühl
Schillerstr. 2 50321 Brühl
Telefon 02232 44034
Weitere Informationen zum Domizil:
Preise, Ausstattung, verfügbare Plätze und Mietbedingungen entnehmen Sie bitte der Webseite der SENIOREN - RESIDENZ BRÜHL Nitsche GmbH oder wenden Sie sich direkt telefonisch an die Seniorenresidenz.
Die Lage SENIOREN - RESIDENZ BRÜHL Nitsche GmbH in Brühl
SENIOREN - RESIDENZ BRÜHL Nitsche GmbH - Anfahrt - Berichte - Bewertungen
Übersicht
Nordrhein-WestfalenTransparenzberichte und Pflegenoten
Die Verbände der Pflegekassen auf Landesebene beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit der Durchführung der einmal jährlich stattfindenden Qualitätsprüfungen bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten. Ein Teil des Prüfberichts wird mit dem sogenannten Transparenzbericht veröffentlicht.
Um sich umfassend und objektiv über die Qualität der pflegerischen Leistungen eines Pflegedienstes beziehungsweise einer Pflegeeinrichtung zu informieren, benötigen Interessierte die relevanten Prüfungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.5.2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Verbrauchern diese Informationen verständlich zugänglich zu machen. Um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen, haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für ein Bewertungssystem ähnlich der Schulnoten entschieden. Dies ist in den sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarungen (ambulant/stationär) geregelt. Vergeben werden bei der Bewertung die Noten sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0).