Senioren-Residenz in Kahl – Bayern

Viele ältere Menschen entscheiden sich heute für eine Senioren-Residenz / Seniorendomizil anstelle klassischer Seniorenheime. In 63796 Kahl ist das Haus Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH, Zur Sandmühle 4 ansässig.
Sofern vorhanden, finden Sie weiterführende Informationen wie Lageplan, Qualität der stationären Pflegeeinrichtung und Kontaktinformationen zur Senioren Residenz.

Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH Kahl

Zur Sandmühle 4
63796 Kahl

Telefon 06188 448-0

Fax 06188 448-259

E-Mail Webseite

Weitere Informationen zum Domizil:

Preise, Ausstattung, verfügbare Plätze und Mietbedingungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH oder wenden Sie sich direkt telefonisch an die Seniorenresidenz.


Die Lage Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH in Kahl

Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH - Anfahrt - Berichte - Bewertungen

Qualität der stationären Pflegeeeinrichtung

Transparenzbericht Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH

Übersicht

Bayern


Senioren Residenzen in Kahl

Seniorenresidenz zur Sandmühle Kahl GmbH

Transparenzberichte und Pflegenoten

Die Verbände der Pflegekassen auf Landesebene beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit der Durchführung der einmal jährlich stattfindenden Qualitätsprüfungen bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten. Ein Teil des Prüfberichts wird mit dem sogenannten Transparenzbericht veröffentlicht.

Um sich umfassend und objektiv über die Qualität der pflegerischen Leistungen eines Pflegedienstes beziehungsweise einer Pflegeeinrichtung zu informieren, benötigen Interessierte die relevanten Prüfungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.5.2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Verbrauchern diese Informationen verständlich zugänglich zu machen. Um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen, haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für ein Bewertungssystem ähnlich der Schulnoten entschieden. Dies ist in den sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarungen (ambulant/stationär) geregelt. Vergeben werden bei der Bewertung die Noten sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0).