
Senioren-Residenz in Wetzlar – Hessen
Viele ältere Menschen entscheiden sich heute für eine Senioren-Residenz / Seniorendomizil anstelle klassischer Seniorenheime. In 35578 Wetzlar ist das Haus Alloheim-Senioren-Residenz Lahnblick, Steighausplatz 14 ansässig. Sofern vorhanden, finden Sie weiterführende Informationen wie Lageplan, Qualität der stationären Pflegeeinrichtung und Kontaktinformationen zur Senioren Residenz.
Alloheim-Senioren-Residenz Lahnblick Wetzlar
Steighausplatz 14 35578 Wetzlar
Telefon 06441 44690
Weitere Informationen zum Domizil:
Preise, Ausstattung, verfügbare Plätze und Mietbedingungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Alloheim-Senioren-Residenz Lahnblick oder wenden Sie sich direkt telefonisch an die Seniorenresidenz.
Die Lage Alloheim-Senioren-Residenz Lahnblick in Wetzlar
Alloheim-Senioren-Residenz Lahnblick - Anfahrt - Berichte - Bewertungen
Übersicht
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Transparenzberichte und Pflegenoten
Die Verbände der Pflegekassen auf Landesebene beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit der Durchführung der einmal jährlich stattfindenden Qualitätsprüfungen bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten. Ein Teil des Prüfberichts wird mit dem sogenannten Transparenzbericht veröffentlicht.
Um sich umfassend und objektiv über die Qualität der pflegerischen Leistungen eines Pflegedienstes beziehungsweise einer Pflegeeinrichtung zu informieren, benötigen Interessierte die relevanten Prüfungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.5.2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Verbrauchern diese Informationen verständlich zugänglich zu machen. Um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen, haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für ein Bewertungssystem ähnlich der Schulnoten entschieden. Dies ist in den sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarungen (ambulant/stationär) geregelt. Vergeben werden bei der Bewertung die Noten sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0).